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Das „Gesetz über die Staatsbürgerschaft der DDR“  wird 1967 eingeführt.

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Es ist ein Ausdruck der eigenen Souveränität und eine Stärkung des sozialistischen Staates – so sieht es die SED.

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Die Bundesrepublik erkennt die DDR-Staatsbürgerschaft nicht an.

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Deshalb haben Flüchtlinge aus dem Osten auch weiterhin jederzeit Anspruch auf einen West-Pass.

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Damit die Staatsbürger der DDR auch in der DDR bleiben wird die Mauer weiter ausgebaut.

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Hier der Grenzstreifen an der Bernauer Straße.

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Die Versöhnungskirche steht jetzt mitten im Todesstreifen.

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Die Fassadenreste bilden nun so etwas wie eine zweite Mauer.

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Erste Mauer, Drahthindernis, Todesstreifen mit Panzer-Igeln, Maschendrahtzaun mit Signaldrähten und Alarmanlagen.

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Die steinernen Engel auf dem Friedhof scheinen zu weinen.

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Hinter ihnen laufen die auf Menschen abgerichteten Bluthunde an langen Drähten.

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Seit dem 13. August 1961 starben mehr als 80 Menschen bei ihrem Fluchtversuch an der Berliner Mauer.

